Aus der Arbeit der Programmkonferenz


Die Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie

Eine Bestandsaufnahme

 

Die Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie: Hier gilt das häufig bemühte Bild vom Namen, der zum Programm geworden ist,  in besonders anschaulicher Weise. Denn natürlich ist es eine der zentralen Aufgaben der Programmkonferenz, das Fortbildungsprogramm der Deutschen Richterakademie zu entwickeln. Jedoch geht es inzwischen nicht mehr allein darum, ein attraktives und modernes Fortbildungsprogramm  für  Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte anzubieten. Vielmehr ergeben sich zusätzlich in einer sich stetig weiterentwickelnden Fortbildungslandschaft mit vielfachen neuen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Programmkonferenz neue Themen und Herausforderungen, wenn es darum geht, die Stellung der Deutschen Richterakademie im Gefüge der inzwischen vielfältigen Angebote an nationaler und internationaler Fortbildung zu bestimmen.

 

                                            

 

Auf diese Weise hat die Programmkonferenz insbesondere in den letzten Jahren ihre Bedeutung und Funktion als das zentrale Beschlussorgan der Deutschen Richterakademie unterstrichen und auch nach außen hin noch stärker sichtbar gemacht. Wie eine Mitgliederversammlung trifft sie alle für die Arbeit der deutschen Richterakademie grundlegenden Entscheidungen unmittelbar oder gibt – soweit erforderlich, weil über die rein verwaltende Tätigkeit hinausgehend – dem Direktor für seine Tätigkeit Leitlinien und Ausrichtungen mit. Um diese Aufgaben bewältigen zu können, kommt die Programmkonferenz jährlich zu zwei dreitägigen Sitzungen zusammen, von denen jeweils eine auf Einladung des – parallel zur Justizministerkonferenz jährlich wechselnden – Vorsitzlandes dort und die andere – ebenfalls abwechselnd – in einer der beiden Tagungsstätten der Deutschen Richterakademie stattfindet. Jedoch stellen sich auch in der Zwischenzeit Fragen, über die zu entscheiden nicht bis zur nächsten Sitzung zugewartet werden kann. Dann entscheidet die Programmkonferenz als ständiges Beschlussorgan im schriftlichen Umlaufverfahren.

 

1. Die Akteure der Programmkonferenz

 

Mitglieder der Programmkonferenz sind die siebzehn Fortbildungsverantwortlichen des Bundes und der Länder. Diese sind oftmals an das jeweilige Justizministerium für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren abgeordnete Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, zum Teil aber auch sogenannte Stammkräfte, also Kolleginnen und Kollegen, die als Ministerialbeamte diese Aufgabe wahrnehmen. Dadurch kommt in der Programmkonferenz ein breites Spektrum von Kenntnissen und beruflichen Erfahrungen zusammen, die sich bei der Wahrnehmung der Aufgaben, insbesondere natürlich bei der Erstellung des Jahresprogramms, in bester Weise ergänzen und gegenseitig befruchten. Dieses Spektrum wird noch dadurch erweitert, dass die Landesjustizverwaltungen, deren Länder über eigene Justizakademien verfügen oder wie Schleswig-Holstein die Fortbildung beim Oberlandesgericht angesiedelt haben, auch die dort gewonnenen Erfahrungen über ihre Mitarbeit in der Programmkonferenz einfließen lassen und dies teilweise sogar durch eine entsprechende personelle Vertretung in der Programmkonferenz dokumentieren.

 

                                             

            (Sitzung der Programmkonferenz Ende Mai / Anfang Juni 2012 in Wiesbaden)

 

Ein weiterer ganz entscheidender Akteur der Programmkonferenz ist der Direktor der Deutschen Richterakademie. Er berät die Programmkonferenz bei der Erstellung des Jahresprogramms. Dabei besitzt er nach Ziffer 5 der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder über die Deutsche Richterakademie formal zwar nur eine beratende Stimme, faktisch aber ist er insbesondere wegen seiner ebenfalls in Ziffer 5 der Verwaltungsvereinbarung bestimmten Aufgabe, den Tagungsablauf in den beiden Tagungsstätten zu koordinieren und die Veranstalterländer bei der Tagungsdurchführung zu unterstützen, ein Teilnehmer der Programmkonferenz, der aufgrund seines umfassenden Überblicks der Arbeit wichtige Impulse gibt und deswegen von allen Mitgliedern der Programmkonferenz hoch geschätzt wird. Bei dieser Aufgabe wird der Direktor von den beiden Verwaltungsleiterinnen der Tagungsstätten Trier und Wustrau unterstützt. Die überregional maßgeblichen Interessenvertretungen der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind ebenfalls mit beratender Stimme in der Programmkonferenz vertreten.

 

                                             

                       (Sitzung der Programmkonferenz im März 2012 in Wustrau)

 

Die Entscheidungen der Programmkonferenz sind ihrer Struktur nach auf Konsens angelegt. Dies gelingt auch so gut wie immer – wenn auch manchmal nach ausführlichen, aktiv nach einer allseits tragfähigen Lösung suchenden Beratungen. Nur wenn (ausnahmsweise) eine Einigung nicht zustande kommt, beschließt die Programmkonferenz nach Ziffer 4 der Verwaltungsvereinbarung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen. Als verstetigte Grundlage für die laufende Arbeit der Deutschen Richterakademie sind die grundlegenden Beschlüsse der Programmkonferenz insbesondere zu Programminhalten und Programmstrukturen sowie zur Programmverantwortung und Organisation in einer Beschlusssammlung zusammengeführt.

 

                                             

                 (Pausenkaffee während einer Programmkonferenzsitzung in Wustrau)

 


2. Die Aufgaben der Programmkonferenz

 

Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Programmkonferenz steht als zentrale Aufgabe die Erstellung des jährlichen Tagungsprogramms.

a. Die Entwicklung und Erstellung des Jahresprogramms

 

                                             

 

Die Entwicklung des Fortbildungsprogramms der Deutschen Richterakademie ist Aufgabe der Programmkonferenz. Sie erstellt das Jahresprogramm der Deutschen Richterakademie in seinen Grundzügen jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus  und bestimmt dabei insbesondere die Zahl, die Dauer und die Thematik der durchzuführenden Tagungen. Zudem legt sie fest, welche Justizverwaltungen deren Durchführung übernehmen. Das in den Grundzügen beschlossene Programm wird von dem jeweiligen Veranstalterland ausgeführt.

 

Die Deutsche Richterakademie entwickelt das Tagungsprogramm also nicht selbst. Ihrem Charakter als Gemeinschaftseinrichtung des Bundes und der Länder folgend zahlen und nutzen nicht nur alle, sondern beschließen auch alle gemeinsam das Programm. Dafür erheben die für die Fortbildung verantwortlichen Mitglieder der Programmkonferenz in ihren Geschäftsbereichen die Bedürfnisse der Praxis. Fortbildung für die Praxis muss aus der Praxis kommen. Zu den Anregungen aus der Praxis kommen aktuelle Entwicklungen, etwa im Zusammenhang mit  Gesetzesänderungen oder auch rechtspolitische Schwerpunkte einzelner Verwaltungen und ihrer Hausleitungen. Am Beginn jeden Jahres wird daher in den Fortbildungsreferaten gesichtet und gewichtet, was in die Vorschläge zur Programmkonferenz eingehen soll. Dabei spielen natürlich auch die Ergebnisse der in den Vorjahren durchgeführten Tagungen sowie die jeweilige Nachfrage und die Beurteilung durch die Tagungsteilnehmer eine wichtige Rolle.

 

Das jeweilige Vorsitzland der Programmkonferenz sammelt die einzelnen Tagungsvorschläge und stellt sie zusammen. Dies ermöglicht den notwendigen Gesamtüberblick und die Überprüfung, ob sich Überschneidungen mit den Vorschlägen anderer Verwaltungen ergeben. Sodann geht es in der Programmkonferenz darum, aus den einzelnen Vorschlägen ein ausgewogenes Programm mit gut 140 Einzelveranstaltungen zu beschließen. Ausgewogen heißt, dass zu den einzelnen Rechtsgebieten entsprechend ihrer Bedeutung Fachtagungen angeboten werden. Daneben muss das Programm auch international sowie interdisziplinär ausgerichtete Fragestellungen aufgreifen. Schließlich gewinnen verhaltensorientierte Tagungen und Tagungen zur Qualifizierung von Führungskräften in der Justiz weiterhin noch stärker an Bedeutung.

 

Neben den Tagungsthemen wird in der Programmkonferenz auch der Umfang der Tagungen festgelegt. Die Tagungen finden in der Regel an vier bis fünf Wochentagen statt, es gibt aber auch anderthalbwöchige Tagungen. Die Festlegung der jeweiligen Tagungsthemen und ihrer Dauer erfolgt in der Regel im Rahmen der ersten Sitzung der Programmkonferenz im März eines jeden Jahres für das Programm des nächsten Jahres.

 

Die zweite Hauptaufgabe, die der zweiten Sitzung im Mai / Juni vorbehalten bleibt, ist dann die Feinabstimmung, insbesondere die zeitliche Aufteilung und die Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf die jeweiligen Tagungen. In diesem Verfahrensstadium trifft die Programmkonferenz auch die endgültige Entscheidung, welche Tagungen aufgrund ihrer europarechtlichen Ausrichtung geeignet sind, auch über den Veranstaltungskatalog des European Judicial Training Network (EJTN) ausgeschrieben und damit europaweit für interessierte Gasthörer geöffnet zu werden. Eine dieser Tagungen kann darüber hinaus über das EJTN mit europäischen Fördergeldern unterstützt werden, die dann im Interesse eines multinational zusammengesetzten Teilnehmerkreises für eine Dolmetschung sowie die Reisekosten ausländischer Tagungsteilnehmer genutzt werden. Die Entscheidung, welche Tagungen dem EJTN für diese zusätzliche finanzielle Förderung vorgeschlagen werden soll,  trifft die Programmkonferenz ebenfalls in ihrer zweiten Sitzung. Damit steht im Juni eines jeden Jahres das Programm schon für das folgende Jahr fest. Dies erlaubt die notwendige Planungssicherheit für alle Beteiligten.

 

Die Programmplanung verfügt aber auch über die notwendige Flexibilität, um kurzfristig auf einen aktuellen Bedarf oder auf rechtspolitisch bedingte Entwicklungen reagieren zu können. Im Oktober jeden Jahres werden in Trier und in Wustrau jeweils zwei aktuelle Wochen unter dem Namen „Herbstakademie“ veranstaltet. Diese beiden Tagungswochen bleiben bei der Planung zunächst thematisch offen und werden erst im Juni des jeweiligen Jahres besetzt. Die jeweils acht aktuellen Veranstaltungen der Herbstakademie haben sich bewährt und ergänzen die notwendigen langfristigen Planungen mit innovativen Elementen.

 

        b. Neue Aufgaben – neue Herausforderungen

 

Über die Programmplanung hinaus hat sich die Programmkonferenz als das Beschlussorgan etabliert, das alle Fragen erörtert und gegebenenfalls einer Entscheidung zuführt, die für die Deutsche Richterakademie, ihre Arbeit und ihre Stellung in der Fortbildungslandschaft von grundlegender Bedeutung sind.

 

(1) Angesichts des stetig wachsenden Einflusses europäischer und internationaler Rechtssetzung auf das nationale Recht sowie des sich daraus speisenden vielfältigen Wunsches ausländischer Fortbildungseinrichtungen, mit der Deutschen Richterakademie zusammenzuarbeiten, ergeben sich ganz neue Fragestellungen. Dementsprechend befasst sich die Programmkonferenz inzwischen regelmäßig auch mit international ausgerichteten Fragen. Deren grundlegende Bedeutung mit der Folge, dass hier die Programmkonferenz gefordert ist, ergibt sich ganz entscheidend daraus, dass die personellen und sachlichen Ressourcen der Deutschen Richterakademie, wie es bei jeder Organisation der Fall ist, begrenzt sind. Es bedarf also einer sehr sorgfältigen Abwägung, in welchem Umfang und in welcher Weise die zur Verfügung stehenden Mittel für internationale Aufgaben eingesetzt werden sollen. 

 

                                                 

 

Zu dieser komplexen Problematik gehört die Entscheidung, mit welchen ausländischen Partnern in welcher Form eine besondere Kooperation eingegangen werden kann und soll, die dann auch in den Jahresprogrammen ihren Niederschlag findet. Die enge, durch die guten persönlichen Kontakte teilweise schon freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Richterakademie und den österreichischen Fortbildungskolleginnen und -kollegen, die dort bei den Oberlandesgerichten und im Justizministerium angesiedelt sind, sowie die besondere Kooperation mit der Justizakademie der Türkei sind deutlich sichtbarer Ausdruck dieser für alle Beteiligten gewinnbringenden neuen Ausgestaltungen. Die gerade aufgenommene bilaterale Zusammenarbeit mit der französischen Ecole Nationale de la Magistrature (ENM) ist ein weiterer Beleg dieser Entwicklung.

Einen weiteren Bereich stellt in diesem Kontext die Frage dar, in welchen internationalen Fortbildungsorganisationen die Deutsche Richterakademie als Mitglied mitarbeiten soll. Ebenso gehören Entscheidungen über einzelne Maßnahmen einer projektbezogenen Zusammenarbeit dazu. In jüngster Zeit wurden der Deutschen Richterakademie mehrfach von europäischen Fortbildungseinrichtungen Angebote unterbreitet, sich gemeinsam auf Ausschreibungen der Europäischen Kommission zu bewerben, um dann mit europäischen Fördergeldern ausgestattete Veranstaltungen gemeinsam anbieten zu können. Auch hierbei muss die Programmkonferenz vielfältige Aspekte abwägen, wie wiederum die Ressourcenfrage, aber auch strategische Überlegungen zur eigenen Positionierung in der  europäischen Fortbildungslandschaft. Die aktuell getroffene Entscheidung für eine projektbezogene Zusammenarbeit  mit der ebenfalls in Trier ansässigen Europäischen Rechtsakademie weist hier einen  zukunftsträchtigen Weg. 

(2) Neben der Internationalisierung fordert die gewünschte und aktiv angegangene  Modernisierung und Professionalisierung der eigenen Arbeit die Programmkonferenz  ebenfalls mit neuen Fragestellungen heraus.  Seit der Gründung der Deutschen Richterakademie im Jahr 1973 hat sich die Justizfortbildungslandschaft stark verändert: Technischer Wandel, Aktivitäten des Gesetzgebers auf allen Gebieten des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts in immer rascherer Abfolge und eine damit einhergehende zunehmende Spezialisierung der Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender dokumentieren schlagwortartig diese Entwicklung. Diese Veränderungen stehen im Spannungsfeld zu dem in Nummer 2 der Verwaltungsvereinbarung unverändert festgelegten Auftrag der Deutschen Richterakademie, die Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte „in ihren Fachgebieten weiter(zu)bilden und ihnen Kenntnisse und Erfahrungen über politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und andere wissenschaftliche Entwicklungen (zu) vermitteln“.

Bei Erarbeitung des Jahresprogramms stellt sich immer wieder die Frage, wie dieses  Postulat auch bei sich stetig verändernden Rahmenbedingungen konkretisiert und mit Leben erfüllt werden kann. Die Suche nach der Antwort auf diese Frage führt zwangsläufig zu der grundlegenden Frage, was denn eigentlich eine gute Fortbildung ausmacht. Einzelne Indikatoren dafür lassen sich schnell finden, wie etwa die Nachfrage nach einer Tagung oder deren Ergebnisse bei der Evaluierung durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dass diese Kriterien nicht die gesamte Definition für eine gute Fortbildung ausmachen können, hat die Programmkonferenz in ihrer Sitzung im Mai 2011 in Wustrau herausgearbeitet. Sie hat deshalb eine interne Arbeitsgruppe damit beauftragt, ein Thesenpapier zu dieser ebenso umfassenden wie komplexen Fragestellung zu erarbeiten. Das Ergebnis in Form einer Ausarbeitung, die chronologisch sechs identifizierte  maßgebliche Aufgabenstellungen einer modernen Fortbildungseinrichtung untersucht und hierzu  abschließende 36 Thesen formuliert, liegt inzwischen vor und ist nach ausführlicher Diskussion von der Programmkonferenz im  Juni 2012 in Wiesbaden gebilligt worden. Doch angesichts der bereits aufgezeigten Dynamik der Justizfortbildung ist sich die Programmkonferenz bewusst, dass dieses Thesenpapier nur vorläufigen Charakter haben kann. In einigen Jahren wird sie daher kritisch überprüfen müssen, ob sich die 36 Thesen  tatsächlich als sowohl zeitgemäß als auch in der Praxis umsetzbar erwiesen haben. Die  Programmkonferenz hat deshalb die Arbeitsgruppe beauftragt, ihre Arbeit fortzusetzen, um so diesen Prozess zu begleiten.

 

                                             

 

3. Fazit

 

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Aufgaben der Programmkonferenz und damit die Mitarbeit in diesem Gremium weit über das auf den ersten Blick vielleicht etwas technisch anmutende Aufstellen eines Jahresverzeichnisses mit Tagungsangeboten hinausgeht. Vielfältige inhaltliche, strategische und organisatorische Fragen, die zudem oftmals auch internationale Bezüge aufweisen und infolge einer sich stetig wandelnden Fortbildungslandschaft  ebenfalls einem stetigen Wandel unterworfen sind, bestimmen die interessante und abwechslungsreiche Arbeit der Programmkonferenz. Hinzu kommt das von großer Sachkunde und Kollegialität geprägte Arbeitsklima. Die persönliche Feststellung, dass die Mitarbeit in der Programmkonferenz  eine berufliche Bereicherung ist,  fällt damit als  abschließendes Fazit mehr als leicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                       

Deutsche Richterakademie - Tagungsstätte Trier: trier(at)deutsche-richterakademie.de - Tagungsstätte Wustrau: wustrau(at)deutsche-richterakademie.de