Aus der Arbeit der Programmkonferenz


von Ltd. Ministerialrat Dr. Helmut Palder,
Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Was ausländische Gäste immer wieder verwundert und auch deutsche Richter und Staatsanwälte nicht alle wissen: Die Deutsche Richterakademie entwickelt das Tagungsprogramm nicht selbst. Ihrem Charakter als Gemeinschaftseinrichtung des Bundes und der Länder folgend zahlen nicht nur alle, nutzen nicht nur alle, sondern beschließen auch alle gemeinsam das Programm. Dies geschieht in der Programmkonferenz. Sie hat ihre Rechtsgrundlage in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Deutsche Richterakademie und tagt jährlich im März und im Juni. Mitglieder der Programmkonferenz sind die Fortbildungsreferenten des Bundes und der Länder. Sie beschließen mit der Mehrheit der Stimmen. Die überregional maßgeblichen Interessenvertretungen der Richter und Staatsanwälte haben eine beratende Stimme.

Wie kommt nun das jährliche Fortbildungsprogramm konkret zustande? Die für die Fortbildung Verantwortlichen erheben in ihren Geschäftsbereichen die Bedürfnisse der Praxis. Fortbildung für die Praxis muss aus der Praxis kommen. Es ist daher selbstverständlich, dass wir unsere „Kunden“ fragen, was sie gerne haben möchten. Zu den Anregungen aus der Praxis kommen – und dies ist bei mir nicht anders als bei meinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Justizverwaltungen – die eigenen Überlegungen, die in den jeweiligen Ministerien angestellt werden. Sie ergänzen die Anregungen aus der Praxis und geben natürlicherweise auch Leitgedanken vor, die im Rahmen der Fortbildung für umsetzungswürdig erachtet werden. Im Januar eines jeden Jahres wird daher in den Fortbildungsreferaten gesichtet und gewichtet, was in die Vorschläge zur Programmkonferenz eingehen soll. Dabei schaut man sich natürlich auch die Ergebnisse der Tagungen an, die man in den Vorjahren veranstaltet hat. Man würdigt die Nachfrage und die Beurteilung durch die Teilnehmer. Dies ist Marktanalyse, auch wenn wir dies bislang noch nicht so genannt haben. Es kann daher durchaus sein, dass eine Tagung über Jahre hinaus angeboten wird, eine andere nur eine „Eintagsfliege“ bleibt, also nach einmaliger Durchführung wieder aus dem Programm verschwindet.

Das jeweilige Vorsitzland der Programmkonferenz sammelt die einzelnen Tagungsvorschläge, stellt sie zusammen und ermöglicht so den einzelnen Konferenzteilnehmern zu erkennen, ob sich Überschneidungen mit den Vorschlägen anderer ergeben. Dies ist eher die Regel als die Ausnahme. Und nun geht es in der Programmkonferenz darum, aus den einzelnen Vorschlägen – für das Jahresprogramm 1998 belief sich die Zahl der Themenvorschläge auf immerhin rund 150 – ein ausgewogenes Programm zu beschließen.

Ausgewogen heißt, dass die einzelnen Rechtsgebiete entsprechend ihrer Bedeutung vertreten sein müssen. Es müssen genügend Themen für die unmittelbare Umsetzung im beruflichen Alltag, aber auch genügend Themen, die Grundsatzfragen aufwerfen, gebracht werden und schließlich auch fachübergreifende Themen. In Trier und Wustrau stehen keine Richterschulen, sondern es steht dort eine Akademie. Und dies schließt Wissenschaftlichkeit im Fach selbst und darüber hinaus auch Schöngeistiges nicht nur ein sondern fordert dies geradezu. Gleichsam im Wege der Selbstbindung hat die Programmkonferenz im Jahr 1994 beschlossen, 45 % an juristischen (davon 4/10 Zivilrecht, 4/10 Strafrecht, 2/10 Fachgerichtsbarkeit) Fachtagungen, 30 % an fachübergreifenden Tagungen und 25 % an Tagungen zur Vermittlung von Sozialkompetenz durchzuführen. In diesem Beschluss zeigt sich ein bemerkenswerter Trend. Die Programmkonferenz reagiert damit auf das allgemeine Bedürfnis, neben der rein fachbezogenen Fortbildung und Vermittlung von interdisziplinären Themen auch Fragen der Verhandlungsführung und darüber hinaus Fragen der Gerichtsorganisation, der Mitarbeiterführung und des Managements stärker in das Angebot einzubeziehen. Diese Tagungen sind notwendig, aber teuer, da hierfür Fachtrainer und Moderatoren für Kleingruppenarbeit verpflichtet werden müssen. Wen wundert es, dass auf den Programmkonferenzen die immer enger werdenden finanziellen Spielräume zu einem immerwährenden Tagesordnungspunkt geworden sind.

Neben den Tagungsthemen wird auch der Umfang der Tagungen festgelegt, der sechs, acht, neun oder dreizehn Tagungsabschnitte betragen kann.* Die Anzahl der Tagungsabschnitte, die das jeweilige Land übernehmen darf bzw. muss, richtet sich ebenso wie das jeweilige Teilnehmerkontingent nach der Höhe des Finanzierungsanteils an der Richterakademie, der seinerseits auf einem zwischen den Finanzministern zur Finanzierung überregionaler Einrichtungen abgesprochenen Finanzierungsschlüssel beruht.

Wenn das Programm für das nächste Jahr nach der Sitzung im März thematisch steht, hat die Programmkonferenz ihre erste Hauptaufgabe erfüllt. Dies geht regelmäßig nicht so glatt und reibungslos ab, wie es sich hier lesen mag. Bis zur Festlegung des jeweiligen Jahresprogramms gibt es innerhalb der Programmkonferenz zahlreiche und oft temperamentvolle Diskussionen über bis zu zwei Tage hinweg, und zwar um Tagungsthemen und -inhalte, Programmgewichtung, Strukturierung und Finanzfragen.

Die Justizverwaltungen stellen ihre Tagungsvorschläge vor, die dann sämtlich im Plenum erörtert und entweder zur Durchführung angenommen oder eben verworfen werden. Mit der Themenvorstellung wird im „Justizverwaltungsalphabet“ in einem Jahr von vorn begonnen, im anderen Jahr von hinten, um größere Zuschlagsgerechtigkeit zu gewährleisten. Denn wer als Erster seine Vorschläge zur Diskussion stellt, bringt sie erfahrungsgemäß leichter durch, als es dem Letzten glückt, wenn „das Themenfeld schon abgegrast“ ist. Das früher übliche System, die Tagungen „auf Zuruf“ zur Durchführung zu vergeben, ist seit 1991 ad acta gelegt. Es war nach Einbeziehung der neuen Länder und Wustrau und damit Erhöhung der Tagungsanzahl nur noch geeignet, das Chaos zu fördern.

Die zweite Hauptaufgabe, die der Sitzung im Juni vorbehalten bleibt, ist dann die Feinabstimmung, insbesondere die zeitliche Aufteilung nach den Vorschlägen der Richterakademie und die Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf die jeweiligen Tagungen. Wiederum, und zwar noch mehr als bei der ersten Sitzung, geht es um das Geld, das insbesondere die kostspieligen Tagungen mit externen Trainern verschlingen.

Damit liegt im Juni eines jeden Jahres das Programm für das nächste Jahr fest. Dies gibt Planungssicherheit, nimmt andererseits die wünschenswerte Flexibilität, wenn es gilt, auf plötzliche rechtspolitische Entwicklungen zu reagieren. Die Programmkonferenz hat daher beschlossen, jeweils im Oktober in Trier und Wustrau zwei aktuelle Wochen mit dem Namen „Herbstakademie“ zu veranstalten. Diese beiden Tagungswochen bleiben Thematisch zunächst offen und werden erst im Juni des jeweiligen Jahres besetzt. Die Herbstakademie hat sich bewährt und ergänzt die notwendig langfristigen Planungen mit innovativen und improvisatorischen Elementen.

Bei der zweiten Programmkonferenz wird auch das Jahresprogramm des übernächsten Jahres vorbesprochen. Dies beinhaltet z.B. die Fragen, welche Tagungen wiederholt, welche nicht mehr durchgeführt werden sollen, welche neuen Tagungen angeboten werden sollten und welche Justizverwaltung sich gegebenenfalls bereit erklärt, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Hier bleibt regelmäßig auch Zeit und Gelegenheit, mehr grundsätzliche Fragen zu erörtern. Es wird überdacht, ob und wie die Programmarbeit insgesamt weiter optimiert werden kann oder neu auszurichten ist. An Themen, die die Gemüter bewegt haben, hat in der Vergangenheit nie Mangel geherrscht - etwa als 1994 die Zusammensetzung und Gewichtung der Inhalte des Jahresprogramms neu beschlossen wurde. Mit Sicherheit lässt sich sagen, dass der Programmkonferenz die Grundsatzfragen und -probleme auch in Zukunft nicht ausgehen werden. Schon jetzt lässt sich ahnen, um was demnächst diskutiert werden kann und wird. Stichworte hierzu sind: Für und Wider eines vermehrten Angebotes von Kurztagungen; vermehrte Entwicklung von so genannten Pakettagungen (Grund- und Aufbaukurse, für die man sich insgesamt anmeldet); Durchsetzung weiterer moderner Vermittlungsmethoden in der Erwachsenenbildung; neue Evaluierungsmöglichkeiten etc. Die Programmkonferenz wird sich weiterhin nicht nur der eigentlichen Programmarbeit mit Engagement widmen, sondern auch Sorge dafür tragen, dass die Fortbildung für Richter und Staatsanwälte auch zukünftig zeitgemäß und „kundenorientiert“ ausgestaltet wird.

Aus: Deutsche Richterakademie, 1973 – 1998, Festbroschüre anlässlich des 25jährigen Bestehens der Tagungsstätte Trier

* seit 2007 auch 11 Tagungsabschnitte

Deutsche Richterakademie - Tagungsstätte Trier: trier(at)deutsche-richterakademie.de - Tagungsstätte Wustrau: wustrau(at)deutsche-richterakademie.de