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Jahresprogramm

 



Für Vorschläge, Anregungen und Wünsche zum Fortbildungsprogramm sind wir stets dankbar. Sie gewährleisten die Ausrichtung des Fortbildungsprogramms an Ihren Bedürfnissen und Interessen. Nutzen Sie doch einfach unsere Kontaktseite .

 

 





 

Jahresprogramm 2011

Das Jahresprogramm 2011 liegt vor!
Sie können es als Tabelle mit verschiedenen Filterfunktionen unter dem Navigationspunkt Jahresprogramm 2011 aurufen. Zum Download nutzen Sie bitte die PDF-Datei


Jahresprogramm 2010

Sie können das Jahresprogramm als Tabelle mit verschiedenen Filterfunktionen unter dem Navigationspunkt Jahresprogramm 2010 aufrufen. Zum Download halten wir auch eine PDF-Datei für Sie vor.

Allgemeine Hinweise zum Jahresprogramm 2010

Das Jahresprogramm 2010 stellen wir Ihnen in einer nach Datum sortierten Übersicht in der Rubrik Jahresproramm 2010 vor. Mit dem zu der Tabelle eingerichteten Filter erreichen Sie eine nach Fachgebieten geordnete Darstellung des Jahresprogramms. Zu jeder Tagung wird eine inhaltliche Kurzbeschreibung gegeben, die Sie aufrufen können, indem Sie den in der 3. Spalte der Tabelle angegebenen Titel der Tagung anklicken. Das gesamte Jahresprogramm 2010 bieten wir Ihnen unter einem weiteren Navigationspunkt auch als PDF-Datei an.

Die Deutsche Richterakademie nimmt keine Anmeldungen entgegen. Richten Sie Ihre Anmeldung bitte an die in Ihrem Bundesland für Fortbildung zuständige Stelle.

Die Themen der Herbstakademie-Tagungen werden aus Gründen der Aktualität erst im Frühjahr 2010 beschlossen und danach gesondert ausgeschrieben.

Die im Rahmen des European Judicial Training Networks (EJTN) ausgeschrieben Veranstaltungen sind in besonderem Maße für ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer geeignet. In Trier stehen bei diesen Tagungen jeweils 10, in Wustrau jeweils 5 zusätzliche Plätze für ausländische Gäste zur Verfügung. Beachten Sie Sie die Hinweise in den Kurzbeschreibungen der Tagungen.
Konnte Ihnen kein Platz im Rahmen des Landeskontingents zur Verfügung gestellt  werden, können Sie ab vier Wochen vor Tagungsbeginn frei gebliebene oder gewordene Tagungsplätze beim Veranstalterland erfragen. Eine Teilnahme ist jedoch auch in diesen Fällen nur nach Abstimmung mit Ihrer Landesjustizverwaltung möglich.

Während einer Exkursion im Rahmen einer Tagung sind die Verpflegungskosten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen.

In beiden Tagungsstätten besteht die Möglichkeit der Kinderbetreuung bis 16.30 Uhr für noch nicht schulpflichtige Kinder in einem nahe gelegenen Kindergarten. Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem jeweiligen Tagungsbüro in Verbindung.

Schwerbehinderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, sich vor der Anreise mit dem Tagungsbüro in Verbindung zu setzen, damit ggf. erforderliche organisatorischen Vorbereitungen für ihren Aufenthalt getroffen werden können.

Beide Tagungsstätten verfügen nunmehr über eine Ausstattung mit W-LAN, so dass Sie zusätzlich zu den Ihnen in den Bibliotheken zur Verfügung stehenden PC-Arbeitsplätzen auch bei der Verwendung eines eigenen Laptops die Möglichkeit des Netzzugangs haben.